Finanzordnung des Stadtverbandes DIE LINKE. Leipzig

Grundprinzipien der Finanzierung und der Finanzarbeit

  1. Parteifinanzen und -vermögen sind wesentliche Voraussetzungen und entscheidende Mittel zur personellen und materiell-technischen Sicherung der politischen Tätigkeit der Partei. Grundsätzliches ist in der Bundesfinanzordnung der Partei DIE LINKE geregelt. Effektivität, Sparsamkeit, Ordnungsmäßigkeit und Transparenz sind die Grundprinzipien der Finanzarbeit der Partei.
  2. Der gewählte Stadtvorstand ist verantwortlich für die Einhaltung der Gesetze und die Durchführung der Beschlüsse auf dem Gebiet der Finanzen sowie für die ordnungsgemäße Verwaltung und Verwendung der finanziellen und materiellen Mittel. Mindestens einmal jährlich ist der Stadtvorstand verpflichtet, Rechenschaft über die Finanzen zu legen. Die Verantwortlichen für Finanzen tragen besondere Verantwortung für die Finanzen in ihren jeweiligen Gliederungen im Stadtverband.
  3. Auf der Grundlage des Statuts und der Ordnung für die Tätigkeit der Finanzrevisionskommissionen der Partei DIE LINKE kontrolliert die Finanzrevisionskommission des Stadtverbandes der Partei DIE LINKE den Umgang mit den Finanzen und dem Vermögen.
  4. Zur Gewährleistung der politischen Handlungsfähigkeit verwirklicht die Partei DIE LINKE das Prinzip der Eigenfinanzierung. Das bedeutet grundsätzlich, die Ausgaben des Stadtverbandes durch eigene Einnahmen zu decken. Entsprechend der Beschlüsse des Bundes-, des Landes- und des Stadtparteitages leistet der Stadtverband Leipzig seinen Beitrag zur Finanzierung der Arbeit im Landesverband.
  5. Einnahmequellen des Stadtverbandes sind vor allem die Mitgliedsbeiträge und Spenden. Die Mitgliedsbeiträge sind die Haupteinnahmequelle des Stadtverbandes. Durch politische Arbeit sind die stabile Realisierung der Beitragseinnahmen und die konsequente Durchsetzung der Beitragsordnung zu gewährleisten.

Beitragskassierung

  1. Für die vollständige und ordnungsgemäße Kassierung der Mitgliedsbeiträge tragen die Finanzverantwortlichen Sorge.
  2. Auf der Grundlage der Bundesfinanzordnung der Partei entrichten die Mitglieder ihre Beiträge zur Finanzierung der Parteiarbeit. Das Mitglied berechnet seinen Beitrag selbständig auf der Basis seines Nettoeinkommens.
  3. In begründeten Härtefällen kann die Mitgliederversammlung beschließen, ein Mitglied von der Beitragspflicht bis zu einem Jahr zu befreien. Der Stadtvorstand ist über eine Beitragsbefreiung zu informieren.
  4. Das Mitglied zahlt seinen Beitrag monatlich, quartalsweise oder als Jahresbeitrag per Bankeinzugsermächtigung, Dauerauftrag beim Bundes-, Landes- oder Stadtvorstand oder durch Barzahlung in seiner Basisgruppe oder beim Stadtvorstand. Der Beitrag ist zu Beginn des Zahlungszeitraumes zu entrichten.
  5. In den Basisgruppen sind Verantwortliche für die Kassierung festzulegen. Die monatlichen Beiträge sind bis spätestens 10. des Folgemonats beim Stadtvorstand einzuzahlen und abzurechnen. Für die Beitragskassierung und -abrechnung sind die vom Bundesvorstand herausgegebenen einheitlichen Beitragslisten und vom Stadtvorstand entwickelte Abrechnungsformulare zu verwenden
  6. Der Beitrag für die Europäische Linke wird entsprechend der Beitragsordnung als Jahresbeitrag in den Basisorganisationen kassiert und bis Ende Mai jeden Jahres im Stadtvorstand abgerechnet oder per Lastschrift im Mai jeden Jahres eingezogen.

Spendenordnung

  1. Berechtigt zur Annahme von Parteispenden sind alle Vorstände der Partei DIE LINKE.
  2. Der Stadtvorstand gibt für verschiedene Spendenkampagnen nummerierte Spendenlisten heraus
  3. Die von den Vorständen der Organisationen der Basis entgegengenommenen Spenden sind beim Stadtvorstand einzuzahlen und nachzuweisen. Dabei sind von jedem Spender Name und Anschrift zu erfassen. Die Spender sind getrennt nach natürlichen und juristischen Personen auszuweisen.
  4. Zweckgebundene Spenden für die Gliederungen des Stadtverbandes werden vom Stadtvorstand der jeweiligen Gliederung zur Verfügung gestellt und sind von dieser bis Jahresende belegmäßig beim Stadtvorstand abzurechnen.
  5. Spenden von Abgeordneten des Stadtrates werden gemäß dem Übereinkommen zwischen der Stadtratsfraktion und den Stadträten und dem Stadtvorstand geleistet

Finanzplanung

  1. Die Stadtbezirksverbände, Ortsverbände, selbständigen Basisorganisationen und Zusammenschlüsse und die Verantwortlichen im Stadtvorstand planen jährlich Ausgaben für die politische Arbeit in ihrem Verantwortungsbereich. Der Finanzplan für das folgende Kalenderjahr ist bis spätestens 30. 09. des lfd. Jahres beim Stadtvorstand einzureichen
  2. Unter Verantwortung der/des Schatzmeister/in wird ein jährlicher detaillierter Finanzplan für den Stadtverband erarbeitet, der vom Stadtvorstand und dem Stadtparteitag zu bestätigen ist.

Grundsätze für den Umgang mit den Parteifinanzen sowie für die Nachweisführung und Abrechnung der finanziellen Mittel

  1. Vor Beschlussfassungen bzw. Entscheidungen der Vorstände zu politischen Aufgaben sind grundsätzlich die finanziellen Voraussetzungen und Konsequenzen zu prüfen und entsprechende Festlegungen zu treffen. Zu politischen Maßnahmen, die nicht Bestandteil des bestätigten Finanzplanes sind, ist ein Finanzierungsplan auszuarbeiten und zu bestätigen.
  2. Die Schatzmeister und Finanzverantwortlichen der zuständigen Vorstände haben in finanziellen Dingen ein Anhörungsrecht. Bei fehlender Liquidität hat der Schatzmeister ein Vetorecht. Das Vetorecht kann durch Vorstandsbeschluss, bei nachweisbarer Finanzierungsmöglichkeit, auf der nächsten Vorstandssitzung aufgehoben werden.
  3. Der Stadtvorstand beschließt mit Kassenordnung, Unterschriftsordnung, Vergabeordnung und Ordnung zur Nachweisführung in den Organisationen der Basis Regelungen zu den Befugnissen über Verfügungen auf finanzpolitischem Gebiet.
  4. Der Stadtvorstand führt unter dem Namen DIE LINKE ein Geschäftskonto und ein Spendenkonto. Vertretungs- und zeichnungsberechtigt für diese Konten sind grundsätzlich der/die Vorsitzende und der/die Finanzverantwortliche. Sie sind auch gemeinsam befugt, weitere Verfügungsberechtigungen zu erteilen. Im Bankzahlungsverkehr haben immer zwei Berechtigte gemeinsam zu unterzeichnen.
  5. Für den Nachweis der Ein- und Ausgänge auf den Bankkonten ist grundsätzlich ein Bankbuch zu führen. Zur Regelung des baren Zahlungsverkehrs darf im Stadtvorstand nur eine Kasse von einem Verantwortlichen geführt werden. Alle Ein- und Auszahlungen sind täglich im Kassenbuch zu erfassen. Im Weiteren gelten für die Bank- und Kassenführung die Festlegungen der Buchhaltungsrichtlinie der Partei DIE LINKE
  6. Die finanziellen Mittel werden entsprechend der gesetzlichen Festlegungen nachgewiesen.
  7. Auf der Grundlage des Parteiengesetzes ist im Stadtvorstand der Nachweis über alle Mitglieder sowie über alle Spender mit Namen und Anschrift zu führen. Über Mitgliedsbeiträge und Spenden stellt der Stadtvorstand jährlich auf Wunsch Bescheinigungen für das Finanzamt aus.
  8. Über die Einhaltung des Finanzplanes berichtet der/die Schatzmeister/in quartalsweise im Stadtvorstand.
  9. Der Jahresabschluss ist nach Abschluss des Kalenderjahres durchzuführen und richtet sich nach den Festlegungen vom Bundes- und Landesvorstand. Der Jahresabschluss mit Einnahmen-/Ausgabenrechnung ist auf dem folgenden Stadtparteitag zu erläutern und wird von den Delegierten zur Kenntnis genommen.

Schlussbestimmungen

Die Finanzordnung des Stadtverbandes Leipzig der Partei DIE LINKE. tritt mit Beschlussfassung des Stadtparteitages am 22. September 2007 in Kraft.