Satzung des Stadtverbandes DIE LINKE. Leipzig

Diese Satzung wurde auf der 1. Tagung des 1. Stadtparteitages der Partei DIE LINKE. Leipzig am 22. September 2007 beschlossen Grundlage dieser Satzung bilden die Bundes- und Landessatzung Sachsen der Partei DIE LINKE. Die in diesen Dokumenten bereits enthaltenen Regelungen werden nicht nochmals aufgeführt.

I. Zugehörigkeit, Name und Sitz

Der Stadtverband DIE LINKE. Leipzig ist nachgeordneter Gebietsverband der Partei DIE LINKE. Sachsen. Sein Sitz und sein Tätigkeitsgebiet ist die Stadt Leipzig.

II. Gliederung des Stadtverbandes

  1. Der Stadtverband Leipzig der Partei DIE LINKE ist ein untergliederter Kreisverband.
  2. Organisationen der Basis im Stadtverband sind in der Regel Stadtbezirksverbände. Dort wo ihre Bildung noch nicht erfolgt ist, sind es Ortsverbände und Basisorganisationen. Untergruppen einer Organisation der Basis heißen Basisgruppen; diese sind gemäß Parteistatut keine Gliederung der Partei.
  3. Der Stadtvorstand legt in Abstimmung mit den Organisationen der Basis deren Wirkungsbereich fest. Dessen Grenzen sollten die Stadtbezirksgrenzen nicht schneiden.
  4. Ihre Aufgaben, Strukturen und Arbeitsweisen werden durch die Organisationen der Basis bestimmt. Sie können zum Zweck der Wahrnehmung gemeinsamer politischer und organisatorischer Aufgaben innerhalb der Stadtbezirke oder bei Wahlkämpfen innerhalb der Wahlkreise, zum Beispiel in Form von Koordinierungsräten zusammenarbeiten.

III. Zusammenschlüsse im Stadtverband

  1. Zusammenschlüsse im Stadtverband - Arbeitsgemeinschaften (AG), Interessengemeinschaften (IG), Plattformen (PF) - zeigen ihr Wirken dem Stadtvorstand an. Sie erhalten im Rahmen des Finanzplanes des Stadtverbandes finanzielle Mittel für ihre Arbeit.
  2. Zusammenschlüsse sind vor grundsätzlichen Beschlüssen des Stadtvorstandes zu ihren Tätigkeitsfeldern bzw. Sachgebieten anzuhören.

IV. Der Stadtparteitag

(1) Organe des Stadtverbandes

  • der Stadtparteitag,
  • der Stadtvorstand,
  • die Stadtfinanzrevisionskommission,
  • die Stadtschlichtungskommission. 

(2) Einberufung, Zusammensetzung, Konstituierung des Stadtparteitages

  1. Der Stadtparteitag ist das höchste Organ des Stadtverbandes, er findet als Delegiertenkonferenz statt. Er wird für den Zeitraum von zwei Jahren gewählt und tritt mindestens zweimal jährlich zusammen.
  2. Der Stadtparteitag ist beschlussfähig, wenn über 50 % der gewählten Delegierten anwesend sind.
  3. Für die Wahl der Delegierten zum Stadtparteitag ist durch den Stadtvorstand ein Delegiertenschlüssel zu beschließen, der eine repräsentative Vertretung der Mitglieder aus Organisationen der Basis und der Zusammenschlüsse gewährleistet. Die Delegierten der territorialen Basisorganisationen werden in Gesamtmitgliederversammlungen eines Stadtbezirkes gewählt.
  4. Für die Aufstellung des Delegiertenschlüssels gilt folgende Regel: Auf jeweils 15 Mitglieder einer Organisation der Basis bzw. eines Zusammenschlusses kommt jeweils mindestens ein Delegiertenmandat. Grundsätzlich erhält jede Organisation der Basis bzw. Zusammenschluss mindestens ein Delegiertenmandat. Die in Zusammenschlüssen gewählten Delegierten darf 20 Prozent der gesamten Delegiertenzahl nicht überschreiten.
  5. Mit der Einberufung des Stadtparteitages durch den Stadtvorstand sind die vorgeschlagene Tagesordnung und der Versammlungsort zwei Monate vor seiner Durchführung zu veröffentlichen. Der Stadtvorstand sichert, dass Beschlussentwürfe und andere Dokumente spätestens drei Wochen vor dem Stadtparteitag in die Hände der Delegierten gelangen. Gleichzeitig sind alle Dokumente ortsüblich zu veröffentlichen. Für Anträge an den Stadtparteitag ist durch den Stadtvorstand ein Antragsschluss festzulegen, der zwei Tage vor der Übergabe der Unterlagen an die Delegierten liegt.
  6. Die Materialien des Stadtparteitages sind parteiöffentlich zu publizieren.
  7. Die MandatsträgerInnen der Partei DIE LINKE im Leipziger Stadtrat, im Sächsischen Landtag, im Deutschen Bundestag sowie im Europäischen Parlament sind TeilnehmerInnen mit beratender Stimme, sofern sie nicht Delegierte sind.
  8. Mitglieder übergeordneter Vorstände der Partei DIE LINKE und Leipziger Mitglieder gewählter Gremien auf Landes- und Bundesebene sind TeilnehmerInnen mit beratender Stimme, sofern sie nicht Delegierte sind.
  9. Über den Stadtparteitag ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen. Es umfasst die Tagesordnung, eine RednerInnen-Liste und die gefassten Beschlüsse im Wortlaut mit Abstimmungsergebnissen. Es ist von der Versammlungsleitung zu fertigen und von zwei Mitgliedern sowie der/dem Vorsitzenden des Stadtverbandes zu unterzeichnen. Die Beschlüsse sind im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.
  10. Für die Wahlen von KandidatInnen für den Stadtrat Leipzig, von DirektkandidatInnen für den Bundestag, den Sächsischen Landtag und die Kandidatur für die Wahl zum Leipziger Oberbürgermeister beruft der Stadtvorstand entweder eine besondere Vertreterversammlung oder eine Gesamtmitgliederversammlung ein.

(3) Aufgaben

  1. Der Stadtparteitag erörtert und beschließt Positionen zur aktuellen Politik, Leitlinien und Wahlaussagen des Stadtverbandes. Der Stadtparteitag nimmt auf der Grundlage der Wahlaussagen zur Tätigkeit der Stadtratsfraktion der Partei DIE LINKE Stellung. 
  2. Der Stadtparteitag kann Arbeitsgruppen bilden, die im Ergebnis ihrer Arbeit Entscheidungsvorschläge für nachfolgende Tagungen bzw. für die folgende Stadtparteitage vorbereiten.
  3. Der Stadtparteitag nimmt den Rechenschaftsbericht des Stadtvorstandes, und die Tätigkeitsberichte der Schlichtungskommission und der Finanzrevisionskommission schriftlich entgegen und entscheidet über die Entlastung des Stadtvorstandes.
  4. Der Stadtparteitag nimmt den Jahresabschlussbericht über den Umgang mit finanziellen Mitteln zur Kenntnis und beschließt über den Finanzplan für das jeweils folgende Jahr.
  5. Der Stadtparteitag beschließt weiterhin:
  • die Durchführung von Mitgliederentscheiden zu Grundsatzfragen,
  • die Satzung des Stadtverbandes,
  • die Finanzordnung des Stadtverbandes,
  • den Finanzplan für das jeweils folgende Jahr,
  • die Geschäfts- und Wahlordnung für den Stadtparteitag. Solange er keine eigene Geschäftsordnung beschließt, gilt die Geschäftsordnung des vorhergehenden Stadtparteitages.
  • grundsätzliche politische und organisatorische Konzepte
  • über die Anzahl der Mitglieder des Stadtvorstandes
  • weitere Anträge an den Stadtparteitag

(4) Wahlen

(1) Der Stadtparteitag wählt in geheimer Wahl mindestens einmal in zwei Jahren
a) den Stadtvorstand
in Einzelwahl:
die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Stadtverbandes
zwei gleichberechtigte stellvertretende Vorsitzende des Stadtverbandes
den/die Schatzmeister/in des Stadtverbandes
in Gruppenwahl:
7 bis 11 weitere Mitglieder des Stadtvorstandes.

b) in Gruppenwahl die Mitglieder der Schlichtungskommission
c) in Gruppenwahl die Mitglieder der Finanzrevisionskommission
d) in Gruppenwahl die Delegierten für die Bundes- und Landesparteitage sowie die jeweiligen Landesratsmitglieder.

(5) Außerordentliche Tagungen

Außerordentliche Tagungen des Stadtparteitages müssen vom Stadtvorstand binnen vier Wochen einberufen werden, wenn dies von mindestens einem Viertel der Delegierten oder von mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Stadtverbandes verlangt wird.

V. Der Stadtvorstand

  1. Der Stadtvorstand ist das politische Führungsorgan des Stadtverbandes zwischen den Stadtparteitagen und wird von der/dem Vorsitzenden geleitet.
  2. Der Stadtvorstand besteht aus:
    der/dem Vorsitzenden des Stadtverbandes
    zwei stellvertretenden Vorsitzenden des Stadtverbandes
    dem/der Schatzmeister/in des Stadtverbandes
    den in Gruppenwahl gewählten 7 bis 11 weiteren Mitgliedern
  3. Der Stadtvorstand tritt mindestens einmal monatlich zusammen. Er wird von der/dem Stadtvorsitzenden einberufen. Die Arbeitsweise wird in der Geschäftsordnung geregelt.
  4. Der Stadtvorstand ist gegenüber dem Stadtparteitag rechenschaftspflichtig.
  5. An den Beratungen des Stadtvorstandes können die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE im Stadtrat mit beratender Stimme teilnehmen.
  6. Der Stadtvorstand trifft Entscheidungen zur inhaltlichen und organisatorischen Umsetzung der von dem Stadtparteitag gefassten Beschlüsse. Er organisiert die Teilnahme des Stadtverbandes am politischen Leben. Dabei arbeitet er eng mit den Gliederungen und Zusammenschlüssen und der Fraktion DIE LINKE im Stadtrat zusammen.
  7. Der Stadtvorstand organisiert den Erfahrungsaustausch zwischen den Gliederungen und Zusammenschlüssen des Stadtverbandes. Er koordiniert deren Tätigkeit bei übergreifenden Aktionen.
  8. Der Stadtvorstand nimmt zur Arbeit der Fraktion DIE LINKE im Stadtrat Stellung. Mindestens einmal jährlich soll eine gemeinsame Beratung von Stadtvorstand und Stadtratsfraktion stattfinden.
  9. Der Stadtvorstand nominiert nach Abstimmung mit den zuständigen Gliederungen des Stadtverbandes die VertreterInnen der Partei DIE LINKE für die Stadtbezirksbeiräte. Der Stadtvorstand organisiert mindestens einmal jährlich einen Erfahrungsaustausch mit den Ortschafts- und Stadtbezirksbeiräten.
  10. Der Stadtvorstand initiiert, unterstützt und organisiert den Informations- und Erfahrungsaustausch sowie die Zusammenarbeit mit den anderen Ebenen der Partei und mit anderen Kreisverbänden.
  11. Der Stadtvorstand trägt Verantwortung für die Entwicklung der politischen Beziehungen zu anderen Parteien, Organisationen und Verbänden.
  12. Zur Lösung politischer Aufgaben kann er Arbeits- und Projektgruppen bilden, die für ihre Tätigkeit dem Vorstand rechenschaftspflichtig sind. Die Tätigkeit von Arbeitsgruppen endet mit der Legislaturperiode, wenn sie nicht durch den neugewählten Vorstand bestätigt werden. Projektgruppen erhalten zeitlich befristete Aufgaben.
  13. Im Interesse konkreter Wirksamkeit können die Mitglieder des Stadtvorstandes mit Beschluss des Stadtvorstandes spezielle Verantwortung für einzelne Politikfelder übernehmen. Die Übertragung solcher besonderen Verantwortlichkeiten mindert nicht die Mitverantwortung jedes einzelnen Stadtvorstandsmitgliedes für den Gesamtbereich der Aufgaben des Stadtvorstandes.
  14. Zur Organisation von Wahlkämpfen ist in der Regel ein Wahlstab zu berufen. Ihm sollten mindestens zwei Stadtvorstandsmitglieder angehören. Die Leitung des Wahlstabes obliegt dem/der Wahlkampfleiter/in. Der/die Wahlkampfleiter/in wird durch den Stadtvorstand nach parteiöffentlicher Ausschreibung berufen. Über die Führung der Wahlkämpfe ist der Stadtvorstand gegenüber dem Stadtparteitag rechenschaftspflichtig.
  15. Der Stadtvorstand unterstützt den Jugendverband Leipzig, bei der Einberufung der Stadtjugendtage, die mindestens zweimal jährlich stattfinden.

VI. Stadtforen

  1. Stadtforen dienen zur Beförderung der politischen Meinungs- und Willensbildung im Stadtverband. Stadtforen haben das Recht, zu allen politischen und organisatorischen Fragen Stellung zu nehmen, sowie gegenüber Stadtparteitag, Stadtvorstand und den Gliederungen beratend und empfehlend tätig zu werden. Über die Foren sollen die Mitglieder verstärkt an der politischen Willensbildung im Stadtverband mitwirken.
  2. An Stadtforen können alle Mitglieder mit beschließender Stimme teilnehmen.
  3. Stadtforen werden auf Beschluss des Stadtvorstandes oder auf Initiative von Mitgliedern des Stadtverbandes der Partei DIE LINKE. durch den Stadtvorstand mit einer Frist von vierzehn Tagen einberufen und der Mitgliedschaft bekannt gemacht. Zur Einberufung von Stadtforen durch Mitglieder müssen 30 Unterschriften von UnterstützerInnen beigebracht werden. Die UnterstützerInnen müssen Mitglieder des Stadtverbandes Leipzig der Partei DIE LINKE sein. Für Einladungen, Publikation und Auswertung der Veranstaltung sind die InitiatorInnen verantwortlich. Sie sind durch den Stadtvorstand organisatorisch zu unterstützen.
  4. Stadtforen können zur kontinuierlichen Fortsetzung ihrer Arbeit und zur Vorbereitung folgender Foren ständige Arbeitsgruppen bilden.
  5. Für Stadtforen sind in den jährlichen Finanzplänen Mittel einzustellen.

VII. Mitgliederentscheid

  1. Zu allen politischen Fragen, die in die Kompetenz des Stadtverbandes fallen, kann ein Mitgliederentscheid (Urabstimmung) stattfinden. Das Ergebnis des Mitgliederentscheids hat den Rang eines Stadtparteitagsbeschlusses. Soweit das Parteiengesetz eine Aufgabe zwingend dem Parteitag zuweist, hat der Mitgliederentscheid empfehlenden Charakter für den Stadtparteitag.
  2. Der Mitgliederentscheid findet statt 
    - auf Antrag von fünf Prozent der Mitglieder des Stadtverbandes oder
    - auf Beschluss des Stadtparteitages oder des Stadtvorstandes.
  3. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder. Der dem Mitgliederentscheid zugrunde liegende Antrag ist beschlossen, wenn ihm bei einer Beteiligung von mindestens einem Viertel der Mitglieder eine einfache Mehrheit zustimmt.
  4. Über eine Angelegenheit, über die ein Mitgliederentscheid stattgefunden hat, kann frühestens nach Ablauf von zwei Jahren erneut abgestimmt werden, es sei denn, die dem Entscheid zugrunde liegende Sachlage hat sich wesentlich verändert.

VIII. Öffentlichkeitsarbeit und innerparteiliche Kommunikation

  1. Der Stadtvorstand trägt für die Darstellung des Stadtverbandes in der Öffentlichkeit und in der Presse sowie für die Sicherung der innerparteilichen Kommunikation die Verantwortung. Für die Pressearbeit beruft er eine/n Pressesprecher/in. Für die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit beruft der Stadtvorstand eine aus drei bis fünf Mitgliedern bestehende Arbeitsgruppe ein, die dem Stadtvorstand Empfehlungen und Vorlagen erarbeitet und durch ihn beauftragt wird.  
  2. Der/Die Pressesprecher/in nimmt an den Sitzungen des Stadtvorstandes mit beratender Stimme teil. Sie/er koordiniert seine Arbeit mit den Vorsitzenden bzw. Sprecherinnen der Gliederungen und Zusammenschlüsse sowie mit der Arbeitsgruppe für Öffentlichkeitsarbeit. Stellungnahmen und Erklärungen im Namen des Stadtverbandes oder im Namen von Gliederungen und Zusammenschlüssen können nur auf der Grundlage entsprechender Beschlüsse abgegeben werden.
  3. Der Stadtvorstand sichert die innerparteiliche Kommunikation, Information und Transparenz von Entscheidungen im Stadtverband insbesondere durch:
    - Beratungen mit den Vorsitzenden, SprecherInnen bzw. VertreterInnen der Gliederungen und den beim Stadtvorstand angezeigten Zusammenschlüssen
    - die Nutzung verschiedener Medien wie z. B. Mitteilungsblatt und das Internet
    - Stadtforen
  4. Der Stadtvorstand gibt regelmäßig ein Mitteilungsblatt des Stadtverbandes heraus. Die Redaktion obliegt vom Stadtvorstand zu bestätigenden Mitgliedern der Partei unter Leitung eines Mitgliedes des Stadtvorstandes. Das Mitteilungsblatt dient dem Meinungs- und Erfahrungsaustausch der Mitglieder. Im Mitteilungsblatt sind die Beschlüsse des Stadtparteitages zu veröffentlichen. Gleiches gilt für Beschlüsse und Mitteilungen des Stadtvorstandes und der Finanzrevisionskommission, sofern sie dieses für erforderlich halten. Ergebnisse der Schlichtungskommission werden nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens veröffentlicht, sofern sie dieses für erforderlich hält.
  5. Der Stadtvorstand beruft eine Onlineredaktion.

IX. Finanzen

  1. Die Finanzhoheit für den gesamten Stadtverband liegt beim Stadtvorstand.
  2. Die Entrichtung der Mitgliedsbeiträge sollte vorrangig über das Einzugsverfahren beim Stadt- bzw. Landesvorstand erfolgen. Überweisung an den Stadtvorstand sowie Kassierung innerhalb der Gliederungen und Abrechnung beim Stadtvorstand sind ebenfalls möglich.
  3. Unter Verantwortung des/der Schatzmeister/in ist ein detaillierter jährlicher Finanzplan auszuarbeiten.
  4. Die Verwendung finanzieller Mittel ist im Stadtvorstand sowie in allen Gliederungen und Zusammenschlüssen öffentlich überprüfbar nachzuweisen. Dazu wird mindestens einmal im Quartal eine detaillierte Einnahmen- und Ausgabenrechnung für den Stadtverband durch den/die Schatzmeister/in in der Geschäftsstelle ausgelegt. Der Jahresabschlussbericht ist vom Stadtvorstand zu bestätigen, dem Stadtparteitag zur Kenntnis zu geben und zu veröffentlichen.
  5. Das Nähere regelt die Finanzordnung des Stadtverbandes.

X. Übergangregelungen

Für eine Übergangszeit bis 31. 12. 2009 gelten abweichend von den Bestimmungen dieser Satzung folgende Sonderregelungen:

  1. Mitglieder des Stadtverbandes, die am 24. 2. 2007 der Partei ,,Arbeit & soziale Gerechtigkeit - Die Wahlalternative (WASG) Sachsen" (nachfolgend: vormalige WASG) angehört haben und ohne Unterbrechung nach wie vor angehören, können einen stadtweiten Zusammenschluss bilden. 
  2. Der Zusammenschluss ist berechtigt, eigenständig Anträge an den Parteitag, den Stadtvorstand oder andere Gremien des Stadtverbandes zu stellen. 
  3. Abweichend von dieser Satzung wird für zwei Wahlperioden der Stadtvorstand auf insgesamt 17 Mitglieder erweitert, darunter eine / ein stellvertretende/r Vorsitzende/r und weitere drei Mitglieder der vormaligen WASG. Für diese gilt die Geschlechtermindestquotierung. 
  4. Wenn zwei Vorstandsmitglieder der vormaligen WASG zentralen Beschlüssen des Stadtvorstandes (Beschlüsse zu Satzungsfragen, die die Übergangsbestimmungen der Satzung betreffen, Geschäftsordnung des Stadtvorstandes und Leitanträge an den Stadtparteitag) widersprechen, gelten diese als abgelehnt.
  5. In die Stadtschlichtungskommission und die Stadtfinanzrevisionskommission sollen für die Geltungsdauer der Übergangsbestimmungen je ein Mitglied aus den Reihen der vormaligen WASG gewählt werden.
  6. Bei der Wahl der Delegierten zum Bundes- und Landesparteitag hat der Stadtverband Mitglieder der vormaligen WASG in einem Verhältnis von 20 % der Gesamtdelegierten zu berücksichtigen.
  7. Satzungsänderungen, die Übergangsregelungen betreffen, bedürfen neben der Zustimmung von zwei Dritteln der gewählten Parteitagsdelegierten auch der Zustimmung der Mehrheit der Delegierten aus den Reihen der vormaligen WASG.

XI. Schlussbestimmungen

Diese Satzung wurde am 22. September 2007 auf dem 1. Stadtparteitag der Partei DIE LINKE. Leipzig beschlossen. Sie tritt mit Beschlussfassung in Kraft.

Änderungen dieser Satzung müssen vom Stadtparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit der gewählten Delegierten beschlossen werden.