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Satzung des Stadtverbandes DIE LINKE. Leipzig

Satzung des Stadtverbandes Leipzig der Partei DIE LINKE

Diese Satzung wurde am 22.07.2007 auf dem 1. Stadtparteitag beschlossen und geändert auf dem 4. Stadtparteitag vom 21.11.2015. Diese Satzung ergänzt die Bundes- und Landessatzung Sachsen der Partei DIE LINKE. Die Satzung befindet sich hier zum Download.

Inhaltsverzeichnis

1. Name und Sitz

2. Gliederung des Stadtverbandes

3. Zusammenschlüsse im Stadtverband

4. Der Stadtparteitag

5. Der Stadtvorstand

6. Stadtforen

7. Mitgliederentscheid

8. Öffentlichkeitsarbeit und innerparteiliche Kommunikation

9. Finanzen

10. Schlussbestimmungen

 

1. Name und Sitz

  1. Der Stadtverband führt den Namen DIE LINKE. Leipzig und ist ein nachgeordneter Gebietsverband der Partei DIE LINKE. Sachsen.
  2. Sitz und Tätigkeitsgebiet sind die Stadt Leipzig.
  3. Mitglied des Stadtverbandes Leipzig kann jedes Mitglied der Partei DIE LINKE werden.
     

2. Gliederung des Stadtverbandes

  1. Der Stadtverband Leipzig der Partei DIE LINKE untergliedert sich in Ortsverbände, das sind in der Regel Stadtbezirksverbände.
  2. Organe der Ortsverbände sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
  3. Innerhalb der Ortsverbände können sich Basisgruppen bilden. Sie bestehen aus mindestens 3 Mitgliedern Die Basisgruppen informieren den Vorstand des Ortsverbandes über ihre Gründung, Auflösung oder Verschmelzung mit anderen Basisgruppen. Die Basisgruppen gelten nicht als Gliederungen der Partei.
  4. Über Veränderungen (Bildung, Abgrenzung, Auflösung und Zusammenlegung von Ortsverbänden) entscheidet der Stadtvorstand im Einvernehmen mit den betroffenen Ortsverbänden. Gibt es kein Einvernehmen, entscheidet der Stadtparteitag.
     

3. Zusammenschlüsse im Stadtverband

  1. Zusammenschlüsse im Stadtverband, wie Arbeitsgemeinschaften (AG), Interessengemeinschaften (IG) oder Plattformen (PF) zeigen ihr Wirken dem Stadtvorstand an. Sie erhalten im Rahmen des Finanzplanes des Stadtverbandes finanzielle Mittel für ihre Arbeit.
  2. Zusammenschlüsse sind vor grundsätzlichen Beschlüssen des Stadtvorstandes oder des Stadtparteitages oder des Stadtparteitages zu ihren Tätigkeitsfeldern bzw. Sachgebieten anzuhören.
     

4. Der Stadtparteitag

  1. Organe des Stadtverbandes sind:
  • der Stadtparteitag
  • der Stadtvorstand
  • die Stadtfinanzrevisionskommission
     

2. Einberufung, Zusammensetzung, Konstituierung des Stadtparteitages

  1. Der Stadtparteitag ist das höchste Organ des Stadtverbandes, er findet als  Delegiertenkonferenz oder als Gesamtmitgliederversammlung statt und tritt mindestens zweimal jährlich zusammen.
  2. Wird der Stadtparteitag als Delegiertenkonferenz einberufen, gelten folgende Festlegungen:
  • Er wird für den Zeitraum von zwei Jahren gewählt und tritt mindestens zweimal jährlich zusammen.
    • Der Stadtparteitag ist beschlussfähig, wenn über 50 % der gewählten Delegierten anwesend sind.
    • Die Delegierten der Ortsverbände werden in Mitgliederversammlungen gewählt.
    • Für die durch den Stadtvorstand zu beschließenden Delegiertenschlüssel gelten folgende Regeln: Auf jeweils 15 Mitglieder eines Ortsverbandes bzw. eines Zusammenschlusses kommt jeweils mindestens ein Delegiertenmandat. Grundsätzlich erhält jeder Ortsverband bzw. Zusammenschluss mindestens ein Delegiertenmandat. Die in Zusammenschlüssen gewählten Delegierten dürfen 20 Prozent der gesamten Delegiertenzahl nicht überschreiten.

3. Mit der Einberufung des Stadtparteitages durch den Stadtvorstand sind die vorgeschlagene Tagesordnung und der Versammlungsort zwei Monate vor seiner Durchführung zu veröffentlichen. Der Stadtvorstand sichert, dass Beschlussentwürfe und andere Dokumente spätestens drei Wochen vor dem Stadtparteitag in die Hände der Delegierten gelangen. Gleichzeitig sind alle Dokumente ortsüblich zu veröffentlichen. Für Anträge an den Stadtparteitag ist durch den Stadtvorstand ein Antragsschluss festzulegen, der zwei Tage vor der Übergabe der Unterlagen an die Delegierten liegt.

4. Die Materialien des Stadtparteitages sind parteiöffentlich zu publizieren.

5. Die Mandatsträger*innen der Partei DIE LINKE im Leipziger Stadtrat, im Sächsischen Landtag, im Deutschen Bundestag sowie im Europäischen Parlament sind Teilnehmer*innen mit beratender Stimme, sofern sie nicht Delegierte sind.

6. Mitglieder übergeordneter Vorstände der Partei DIE LINKE und Leipziger Mitglieder gewählter Gremien auf Landes- und Bundesebene sind Teilnehmer* innen mit beratender Stimme, sofern sie nicht Delegierte sind.

7. Über den Stadtparteitag ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen. Es umfasst die Tagesordnung, eine Redner*innen-Liste und die gefassten Beschlüsse im Wortlaut mit Abstimmungsergebnissen. Es ist von der Versammlungsleitung zu fertigen und von zwei Mitgliedern sowie der/dem Vorsitzenden des Stadtverbandes zu unterzeichnen. Über die Beschlüsse ist im Mitteilungsblatt zu informieren.

8. Für die Wahlen von Kandidat*innen für den Stadtrat Leipzig, von Direktkandidat*innen für den Bundestag, den Sächsischen Landtag und die Kandidatur für die Wahl zum Leipziger Oberbürgermeister beruft der Stadtvorstand entweder eine besondere Vertreterversammlung oder eine Gesamtmitgliederversammlung ein.

1. Aufgaben

  1. Der Stadtparteitag erörtert und beschließt Positionen zur aktuellen Politik, Leitlinien und Wahlaussagen des Stadtverbandes. Der Stadtparteitag nimmt auf der Grundlage der Wahlaussagen und des Berichtes des/der Fraktionsvorsitzenden zur Tätigkeit der Stadtratsfraktion der Partei DIE LINKE Stellung.
  2. Der Stadtparteitag kann Arbeitsgruppen bilden, die im Ergebnis ihrer Arbeit Entscheidungsvorschläge für nachfolgende Tagungen bzw. für die folgende Stadtparteitage vorbereiten.
  3. Der Stadtparteitag nimmt den Rechenschaftsbericht des Stadtvorstandes, und die Tätigkeitsberichte der Stadtfinanzrevisionskommission schriftlich entgegen und entscheidet über die Entlastung des Stadtvorstandes.
  4. Der Stadtparteitag nimmt den Jahresabschlussbericht über den Umgang mit finanziellen Mitteln zur Kenntnis und beschließt über den Finanzplan für das jeweils folgende Jahr.
  5. Der Stadtparteitag beschließt weiterhin:
  • die Durchführung von Mitgliederentscheiden zu Grundsatzfragen
  • die Satzung des Stadtverbandes
  • die Finanzordnung des Stadtverbandes
  • den Finanzplan für das jeweils folgende Jahr
  • die Geschäfts- und Wahlordnung für den Stadtparteitag (Solange er keine eigene Geschäftsordnung beschließt, gilt die Geschäftsordnung des vorhergehenden Stadtparteitages.)
  • grundsätzliche politische und organisatorische Konzepte
  • die Anzahl der Mitglieder des Stadtvorstandes
  • weitere Anträge an den Stadtparteitag
     

2. Wahlen

Der Stadtparteitag wählt in geheimer Wahl mindestens einmal in zwei Jahren den Stadtvorstand.

  1. in Einzelwahl den Vorsitzenden/die Vorsitzende des Stadtverbandes, zwei gleichberechtigte stellvertretende Vorsitzende des Stadtverbandes, den/die Schatzmeister*in des Stadtverbandes; 

  2. in Gruppenwahl 7 bis 11 weitere Mitglieder des Stadtvorstandes
  3. in Gruppenwahl die Mitglieder der Finanzrevisionskommission

  4. in Gruppenwahl die Delegierten für die Bundes- und Landesparteitage sowie die jeweiligen Landesratsmitglieder
     

3. Außerordentliche Tagungen

Außerordentliche Tagungen des Stadtparteitages müssen vom Stadtvorstand binnen vier Wochen einberufen werden, wenn dies von mindestens einem Viertel der Delegierten oder von mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Stadtverbandes verlangt wird.
 

5. Der Stadtvorstand

  1. Der Stadtvorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden des Stadtverbandes, zwei stellvertretenden Vorsitzenden des Stadtverbandes, dem/der Schatzmeister*in des Stadtverbandes, den in Gruppenwahl gewählten 7 bis 11 weiteren Mitgliedern
  2. Der Stadtvorstand tritt mindestens einmal monatlich zusammen. Er wird von der/dem Stadtvorsitzenden einberufen. Die Arbeitsweise wird in der Geschäftsordnung geregelt.
  3. Der Stadtvorstand ist gegenüber dem Stadtparteitag rechenschaftspflichtig.
  4. An den Beratungen des Stadtvorstandes können die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE im Stadtrat mit beratender Stimme teilnehmen.
  5. Der Stadtvorstand trifft Entscheidungen zur inhaltlichen und organisatorischen Umsetzung der von dem Stadtparteitag gefassten Beschlüsse. Er organisiert die Teilnahme des Stadtverbandes am politischen Leben. Dabei arbeitet er eng mit den Gliederungen und Zusammenschlüssen und der Fraktion DIE LINKE im Stadtrat zusammen.
  6. Der Stadtvorstand organisiert den Erfahrungsaustausch zwischen den Gliederungen und Zusammenschlüssen des Stadtverbandes. Er koordiniert deren Tätigkeit bei übergreifenden Aktionen.
  7. Der Stadtvorstand nimmt zur Arbeit der Fraktion DIE LINKE im Stadtrat Stellung. Mindestens einmal jährlich soll eine gemeinsame Beratung von Stadtvorstand und Stadtratsfraktion stattfinden.
  8. Der Stadtvorstand nominiert nach Abstimmung mit den Ortsverbänden die Vertreter*innen der Partei DIE LINKE für die Stadtbezirksbeiräte. Der Stadtvorstand organisiert mindestens einmal jährlich einen Erfahrungsaustausch mit den Ortschafts- und Stadtbezirksbeirät*innen.
  9. Der Stadtvorstand initiiert, unterstützt und organisiert den Informations- und Erfahrungsaustausch sowie die Zusammenarbeit mit den anderen Ebenen der Partei und mit anderen Kreisverbänden.
  10. Der Stadtvorstand trägt Verantwortung für die Entwicklung der politischen Beziehungen zu anderen Parteien, Organisationen und Verbänden.
  11. Zur Lösung politischer Aufgaben kann er Arbeits- und Projektgruppen bilden, die für ihre Tätigkeit dem Vorstand rechenschaftspflichtig sind. Die Tätigkeit von Arbeitsgruppen endet mit der Legislaturperiode, wenn sie nicht durch den neugewählten Vorstand bestätigt werden. Projektgruppen erhalten zeitlich befristete Aufgaben.
  12. Im Interesse konkreter Wirksamkeit können die Mitglieder des Stadtvorstandes mit Beschluss des Stadtvorstandes spezielle Verantwortung für einzelne Politikfelder übernehmen. Die Übertragung solcher besonderen Verantwortlichkeiten mindert nicht die Mitverantwortung jedes einzelnen Stadtvorstandsmitgliedes für den Gesamtbereich der Aufgaben des Stadtvorstandes.
  13. Zur Organisation von Wahlkämpfen ist in der Regel ein Wahlstab zu berufen. Ihm sollten mindestens zwei Stadtvorstandsmitglieder angehören. Die Leitung des Wahlstabes obliegt dem/der Wahlkampfleiter*in. Der/die Wahlkampfleiter*in wird durch den Stadtvorstand nach parteiöffentlicher Ausschreibung berufen. Über die Führung der Wahlkämpfe ist der Stadtvorstand gegenüber dem Stadtparteitag rechenschaftspflichtig.
  14. Der Stadtvorstand unterstützt den Jugendverband Leipzig bei der Einberufung der Stadtjugendtage, die mindestens zweimal jährlich stattfinden.
     

6. Stadtforen

  1. Stadtforen dienen zur Beförderung der politischen Meinungs- und Willensbildung im Stadtverband. Stadtforen haben das Recht, zu allen politischen und organisatorischen Fragen Stellung zu nehmen, sowie gegenüber Stadtparteitag, Stadtvorstand und den Gliederungen beratend und empfehlend tätig zu werden.
  2. An Stadtforen können alle Mitglieder mit beschließender Stimme teilnehmen.
  3. Stadtforen werden auf Beschluss des Stadtvorstandes oder auf Initiative von Mitgliedern des Stadtverbandes der Partei DIE LINKE durch den Stadtvorstand mit einer Frist von vierzehn Tagen einberufen und der Mitgliedschaft bekannt gemacht. Zur Einberufung von Stadtforen durch Mitglieder müssen 30 Unterschriften von Mitgliedern des Stadtverbandes beigebracht werden. Für Einladungen, Publikation und Auswertung der Veranstaltung sind die Initiator*innen verantwortlich. Sie sind durch den Stadtvorstand organisatorisch zu unterstützen.
  4. Stadtforen können zur kontinuierlichen Fortsetzung ihrer Arbeit und zur Vorbereitung folgender Foren ständige Arbeitsgruppen bilden.
  5. Für Stadtforen sind in den jährlichen Finanzplänen Mittel einzustellen.
     

7. Mitgliederentscheid

  1. Zu allen politischen Fragen, die in die Kompetenz des Stadtverbandes fallen, kann ein Mitgliederentscheid stattfinden. Das Ergebnis des Mitgliederentscheides hat den Rang eines Stadtparteitagsbeschlusses.
  2. Der Mitgliederentscheid findet statt:

    1. auf Antrag von fünf Prozent der Mitglieder des Stadtverbandes oder
    2. auf Beschluss des Stadtparteitages oder
    3. auf Beschluss des Stadtvorstandes
     
  3. Der dem Mitgliederentscheid zugrunde liegende Antrag ist beschlossen, wenn ihm bei einer Beteiligung von mindestens einem Viertel der Mitglieder eine einfache Mehrheit zustimmt.
  4. Über eine Angelegenheit, über die ein Mitgliederentscheid stattgefunden hat, kann frühestens nach Ablauf von zwei Jahren erneut durch Mitgliederentscheid abgestimmt werden.
  5. Das Nähere regelt die in der Anlage beigefügte Ordnung über Mitgliederentscheide, die Bestandteil dieser Satzung ist.
     

8. Öffentlichkeitsarbeit und innerparteiliche Kommunikation

  1. Der Stadtvorstand trägt für die Darstellung des Stadtverbandes in der medialen Öffentlichkeit sowie für die Sicherung der innerparteilichen Kommunikation die Verantwortung. Für die Arbeit beruft er einen/eine Pressesprecher*in.
  2. Der/die Pressesprecher*in nimmt an den Sitzungen des Stadtvorstandes mit beratender Stimme teil, soweit er/sie nicht Mitglied des Stadtvorstandes ist. Er/Sie koordiniert seine/ihre Arbeit mit dem/der Vorsitzenden bzw. den Sprecher*innen der Gliederungen und Zusammenschlüsse. Stellungnahmen und Erklärungen erfolgen im Namen der Autor*innen oder im Namen der jeweiligen Gliederungen und Zusammenschlüsse.
  3. Der Stadtvorstand gibt eine regelmäßige Publikation (Mitteilungsblatt) für die Mitglieder heraus und unterhält eine Webseite. Alle Medien dienen der parteilichen Kommunikation sowohl nach innen als auch nach außen.
  4. Der Stadtvorstand beruft für Print- und Onlinemedien je eine oder eine gemeinsame Redaktion. Der/die Pressesprecher*in koordiniert alle Publikationen.
  5. Der Stadtvorstand sichert die innerparteiliche Kommunikation, Information und Transparenz von Entscheidungen zusätzlich durch:
  • Beratung mit den Vorsitzenden der Stadtbezirksverbände, den Sprecher*innen bzw. Vertreter*innen der Gliederungen und der beim Stadtvorstand angezeigten Zusammenschlüsse
  • Durchführung von Stadtforen und Basiskonferenzen
     

9. Finanzen

  1. Die Finanzhoheit für den gesamten Stadtverband liegt beim Stadtvorstand. Die Entrichtung der Mitgliedsbeiträge sollte vorrangig über das Einzugsverfahren beim Stadt- bzw. Landesvorstand erfolgen.
  2. Unter Verantwortung des/der Schatzmeister*in ist ein detaillierter jährlicher Finanzplan auszuarbeiten und dem Stadtvorstand vorzulegen. Der Jahresabschlussbericht ist vom Stadtvorstand zu bestätigen.
  3. Die Verwendung finanzieller Mittel ist im Stadtvorstand sowie in allen Gliederungen und Zusammenschlüssen durch die Mitglieder überprüfbar nachzuweisen. Dazu wird für das abgelaufene Quartal eine detaillierte Einnahmen- und Ausgabenrechnung für den Stadtverband durch den/die Schatzmeister*in in der Geschäftsstelle ausgelegt.
  4. Das Nähere regelt die Finanzordnung des Stadtverbandes.
     

10. Schlussbestimmungen

Änderungen dieser Satzung müssen vom Stadtparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit der gewählten Delegierten beschlossen werden.

Finanzordnung des Stadtverbandes DIE LINKE. Leipzig

Grundprinzipien der Finanzierung und der Finanzarbeit

  1. Parteifinanzen und -vermögen sind wesentliche Voraussetzungen und entscheidende Mittel zur personellen und materiell-technischen Sicherung der politischen Tätigkeit der Partei. Grundsätzliches ist in der Bundesfinanzordnung der Partei DIE LINKE geregelt. Effektivität, Sparsamkeit, Ordnungsmäßigkeit und Transparenz sind die Grundprinzipien der Finanzarbeit der Partei.
  2. Der gewählte Stadtvorstand ist verantwortlich für die Einhaltung der Gesetze und die Durchführung der Beschlüsse auf dem Gebiet der Finanzen sowie für die ordnungsgemäße Verwaltung und Verwendung der finanziellen und materiellen Mittel. Mindestens einmal jährlich ist der Stadtvorstand verpflichtet, Rechenschaft über die Finanzen zu legen. Die Verantwortlichen für Finanzen tragen besondere Verantwortung für die Finanzen in ihren jeweiligen Gliederungen im Stadtverband.
  3. Auf der Grundlage des Statuts und der Ordnung für die Tätigkeit der Finanzrevisionskommissionen der Partei DIE LINKE kontrolliert die Finanzrevisionskommission des Stadtverbandes der Partei DIE LINKE den Umgang mit den Finanzen und dem Vermögen.
  4. Zur Gewährleistung der politischen Handlungsfähigkeit verwirklicht die Partei DIE LINKE das Prinzip der Eigenfinanzierung. Das bedeutet grundsätzlich, die Ausgaben des Stadtverbandes durch eigene Einnahmen zu decken. Entsprechend der Beschlüsse des Bundes-, des Landes- und des Stadtparteitages leistet der Stadtverband Leipzig seinen Beitrag zur Finanzierung der Arbeit im Landesverband.
  5. Einnahmequellen des Stadtverbandes sind vor allem die Mitgliedsbeiträge und Spenden. Die Mitgliedsbeiträge sind die Haupteinnahmequelle des Stadtverbandes. Durch politische Arbeit sind die stabile Realisierung der Beitragseinnahmen und die konsequente Durchsetzung der Beitragsordnung zu gewährleisten.

Beitragskassierung

  1. Für die vollständige und ordnungsgemäße Kassierung der Mitgliedsbeiträge tragen die Finanzverantwortlichen Sorge.
  2. Auf der Grundlage der Bundesfinanzordnung der Partei entrichten die Mitglieder ihre Beiträge zur Finanzierung der Parteiarbeit. Das Mitglied berechnet seinen Beitrag selbständig auf der Basis seines Nettoeinkommens.
  3. In begründeten Härtefällen kann die Mitgliederversammlung beschließen, ein Mitglied von der Beitragspflicht bis zu einem Jahr zu befreien. Der Stadtvorstand ist über eine Beitragsbefreiung zu informieren.
  4. Das Mitglied zahlt seinen Beitrag monatlich, quartalsweise oder als Jahresbeitrag per Bankeinzugsermächtigung, Dauerauftrag beim Bundes-, Landes- oder Stadtvorstand oder durch Barzahlung in seiner Basisgruppe oder beim Stadtvorstand. Der Beitrag ist zu Beginn des Zahlungszeitraumes zu entrichten.
  5. In den Basisgruppen sind Verantwortliche für die Kassierung festzulegen. Die monatlichen Beiträge sind bis spätestens 10. des Folgemonats beim Stadtvorstand einzuzahlen und abzurechnen. Für die Beitragskassierung und -abrechnung sind die vom Bundesvorstand herausgegebenen einheitlichen Beitragslisten und vom Stadtvorstand entwickelte Abrechnungsformulare zu verwenden
  6. Der Beitrag für die Europäische Linke wird entsprechend der Beitragsordnung als Jahresbeitrag in den Basisorganisationen kassiert und bis Ende Mai jeden Jahres im Stadtvorstand abgerechnet oder per Lastschrift im Mai jeden Jahres eingezogen.

Spendenordnung

  1. Berechtigt zur Annahme von Parteispenden sind alle Vorstände der Partei DIE LINKE.
  2. Der Stadtvorstand gibt für verschiedene Spendenkampagnen nummerierte Spendenlisten heraus
  3. Die von den Vorständen der Organisationen der Basis entgegengenommenen Spenden sind beim Stadtvorstand einzuzahlen und nachzuweisen. Dabei sind von jedem Spender Name und Anschrift zu erfassen. Die Spender sind getrennt nach natürlichen und juristischen Personen auszuweisen.
  4. Zweckgebundene Spenden für die Gliederungen des Stadtverbandes werden vom Stadtvorstand der jeweiligen Gliederung zur Verfügung gestellt und sind von dieser bis Jahresende belegmäßig beim Stadtvorstand abzurechnen.
  5. Spenden von Abgeordneten des Stadtrates werden gemäß dem Übereinkommen zwischen der Stadtratsfraktion und den Stadträten und dem Stadtvorstand geleistet

Finanzplanung

  1. Die Stadtbezirksverbände, Ortsverbände, selbständigen Basisorganisationen und Zusammenschlüsse und die Verantwortlichen im Stadtvorstand planen jährlich Ausgaben für die politische Arbeit in ihrem Verantwortungsbereich. Der Finanzplan für das folgende Kalenderjahr ist bis spätestens 30. 09. des lfd. Jahres beim Stadtvorstand einzureichen
  2. Unter Verantwortung der/des Schatzmeister/in wird ein jährlicher detaillierter Finanzplan für den Stadtverband erarbeitet, der vom Stadtvorstand und dem Stadtparteitag zu bestätigen ist.

Grundsätze für den Umgang mit den Parteifinanzen sowie für die Nachweisführung und Abrechnung der finanziellen Mittel

  1. Vor Beschlussfassungen bzw. Entscheidungen der Vorstände zu politischen Aufgaben sind grundsätzlich die finanziellen Voraussetzungen und Konsequenzen zu prüfen und entsprechende Festlegungen zu treffen. Zu politischen Maßnahmen, die nicht Bestandteil des bestätigten Finanzplanes sind, ist ein Finanzierungsplan auszuarbeiten und zu bestätigen.
  2. Die Schatzmeister und Finanzverantwortlichen der zuständigen Vorstände haben in finanziellen Dingen ein Anhörungsrecht. Bei fehlender Liquidität hat der Schatzmeister ein Vetorecht. Das Vetorecht kann durch Vorstandsbeschluss, bei nachweisbarer Finanzierungsmöglichkeit, auf der nächsten Vorstandssitzung aufgehoben werden.
  3. Der Stadtvorstand beschließt mit Kassenordnung, Unterschriftsordnung, Vergabeordnung und Ordnung zur Nachweisführung in den Organisationen der Basis Regelungen zu den Befugnissen über Verfügungen auf finanzpolitischem Gebiet.
  4. Der Stadtvorstand führt unter dem Namen DIE LINKE ein Geschäftskonto und ein Spendenkonto. Vertretungs- und zeichnungsberechtigt für diese Konten sind grundsätzlich der/die Vorsitzende und der/die Finanzverantwortliche. Sie sind auch gemeinsam befugt, weitere Verfügungsberechtigungen zu erteilen. Im Bankzahlungsverkehr haben immer zwei Berechtigte gemeinsam zu unterzeichnen.
  5. Für den Nachweis der Ein- und Ausgänge auf den Bankkonten ist grundsätzlich ein Bankbuch zu führen. Zur Regelung des baren Zahlungsverkehrs darf im Stadtvorstand nur eine Kasse von einem Verantwortlichen geführt werden. Alle Ein- und Auszahlungen sind täglich im Kassenbuch zu erfassen. Im Weiteren gelten für die Bank- und Kassenführung die Festlegungen der Buchhaltungsrichtlinie der Partei DIE LINKE
  6. Die finanziellen Mittel werden entsprechend der gesetzlichen Festlegungen nachgewiesen.
  7. Auf der Grundlage des Parteiengesetzes ist im Stadtvorstand der Nachweis über alle Mitglieder sowie über alle Spender mit Namen und Anschrift zu führen. Über Mitgliedsbeiträge und Spenden stellt der Stadtvorstand jährlich auf Wunsch Bescheinigungen für das Finanzamt aus.
  8. Über die Einhaltung des Finanzplanes berichtet der/die Schatzmeister/in quartalsweise im Stadtvorstand.
  9. Der Jahresabschluss ist nach Abschluss des Kalenderjahres durchzuführen und richtet sich nach den Festlegungen vom Bundes- und Landesvorstand. Der Jahresabschluss mit Einnahmen-/Ausgabenrechnung ist auf dem folgenden Stadtparteitag zu erläutern und wird von den Delegierten zur Kenntnis genommen.

Schlussbestimmungen

Die Finanzordnung des Stadtverbandes Leipzig der Partei DIE LINKE. tritt mit Beschlussfassung des Stadtparteitages am 22. September 2007 in Kraft.