Grundgesetz für alle: DIE LINKE. Leipzig unterstützt die Kampagne zur Erweiterung von Art. 3 GG um den Schutz queerer Menschen.

DIE LINKE. Leipzig

„Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Nachdem 1949 das Grundgesetz in Kraft trat, war es von den Lehren des menschenverachtenden Nationalsozialismus geprägt. Aus diesem Grund ist in Artikel 3 das Diskriminierungsverbot verankert. Doch obwohl queere Menschen während der NS-Zeit Opfer der systematischen Verfolgung durch die Nazis geworden sind, fanden sie keinen Schutz in der neuen Demokratie. Im Gegenteil: Der Schandparagraf §175 hatte zur Folge, dass schwule und bisexuelle Männer jahrzehntelang strafrechtlich verfolgt wurden.

Marius Wallstein, Mitglied von DIE LINKE. Leipzig und DIE LINKE.queer sagt hierzu: „Auch heute noch sehen sich viele queere Menschen stark in ihrer Identität eingeschränkt. Sie sind betroffen von offener Diskriminierung und Hass und werden viel zu oft Opfer von physischer und psychischer Gewalt. Auch und gerade die homophoben Entwicklungen in Polen und Ungarn machen deutlich, wie wichtig der Schutz von Minderheiten ist.“

DIE LINKE. Leipzig unterstützt deshalb die Kampagne um die Erweiterung des Art. 3 GG über ein Diskriminierungsverbot zum Schutz von sexueller und geschlechtlicher Identität. Es ist an der Zeit, den Rassenbegriff aus dem Grundgesetz zu streichen, queere Menschen vor Diskriminierung zu schützen und wirkliche Emanzipation der Geschlechter und Identitäten durchzusetzen. Wir rufen ausdrücklich zur Beteiligung an der Kampagne sowie zum Unterschreiben des Aufrufs auf.

Weiterführende Informationen finden sich auf der Webseite: www.grundgesetz-fuer-alle.de

Link zur Petition: https://campaigns.allout.org/de/grundgesetz-fuer-alle