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LEGIDA-Aufmarsch in der Nähe von NS-Erinnerungsstätten darf am 9. November nicht stattfinden

Dr. Volker Külow

Leipziger LINKE fordert OBM Jung auf, Demoverbot nach § 15 Sächsisches Versammlungsgesetz zu veranlassen -

 

Am 9. November vor 77 Jahren brannte die Große Synagoge in Leipzig lichterloh. Aber nicht nur in Leipzig tobte der nationalsozialistische Mob. In ganz Deutschland brannten Synagogen, wurden Läden jüdischer Besitzer zerstört, tausende Menschen misshandelt und erschlagen. Dieser schwarze Tag ist als Reichspogromnacht in die Geschichtsbücher eingegangen.

Leipziger LINKE fordert OBM Jung auf, Demoverbot nach § 15 Sächsisches Versammlungsgesetz zu veranlassen

Am 9. November vor 77 Jahren brannte die Große Synagoge in Leipzig lichterloh. Aber nicht nur in Leipzig tobte der nationalsozialistische Mob. In ganz Deutschland brannten Synagogen, wurden Läden jüdischer Besitzer zerstört, tausende Menschen misshandelt und erschlagen. Dieser schwarze Tag ist als Reichspogromnacht in die Geschichtsbücher eingegangen.

Und wieder treiben in Deutschland Brandstifter, sowohl geistige als auch reale, ihr Unwesen. So hat sich der im letzten Jahr erreichte Höchstwert bei Gewalttaten gegen Flüchtlinge und Flüchtlingsheime bereits bis Ende August dieses Jahres auf insgesamt 59 Fälle, davon 26 Brandstiftungen verdoppelt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz befürchtet, „dass ein neuer organisierter Rechtsterrorismus entstehen könnte“. Auch BKA-Chef Holger Münch sieht die Gefahr einer Radikalisierung. An dieser Eskalation tragen die LEGIDAs und PEGIDAs in diesem Land ein gerüttelt Maß an Mitschuld. Auch durch ihre tendenziell zunehmende Gewaltbereitschaft.

Wie jedes Jahr finden auch dieses Jahr in Leipzig am 9. November Gedenkveranstaltungen und Mahnwachen für die Opfer der NS-Diktatur statt. Sie beginnen mit 139 Mahnwachen an den Stolpersteinen in unserer Stadt, setzen sich mit dem anschließenden Friedensgebet in der Nikolaikirche fort, gehen dann weiter mit dem dort beginnenden Gedenkmarsch zur Gedenkveranstaltung in der Gottschedstraße am Mahnmal der ehemaligen Synagoge und mündet am Ende in einer Abschlussveranstaltung in der Thomaskirche.

LEGIDA plant parallel dazu ihre montägliche Kundgebung und möchte darüber hinaus dazu einen „Spaziergang“ durchführen. Damit würde LEGIDA sowohl den Gedenkmarsch zur Erinnerung an den 9. November 1938 von der Nikolaikirche zur Gottschedstraße, als auch dessen Rückweg in die Innenstadt zur Thomaskirche kreuzen. Das ist nach unserer Auffassung bei alle Respekt vor dem hohen verfassungsrechtlichen Gut der Demonstrationsfreiheit in keiner Weise akzeptabel und eine Verhöhnung des Gedenkens an die Opfer des nationalsozialistischen Terrors.

Die Ordnungsbehörde der Stadt Leipzig kann nach § 15 des Sächsischen Versammlungsgesetzes Aufzüge und Versammlungen verbieten, wenn sie an Orten stattfinden, die von historisch herausragender Bedeutung sind und an denen an die Menschen gedacht wird, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft Opfer menschenunwürdiger Behandlungen waren. Das Mahnmal in der Gottschedstraße ist ein solcher Ort. Wir fordern deshalb den Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung als Chef der Verwaltung dazu auf, dass die Stadt Leipzig als Ordnungsbehörde von der Möglichkeit eines Verbots nach § 15 des Sächsischen Versammlungsgesetzes Gebrauch macht und die LEGIDA-Demonstration in unmittelbarer Nähe des Gedenkortes am 9. November verbietet.

Dr. Volker Külow

Vorsitzender DIE LINKE. Leipzig

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