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Leipzig und Sachsen steht ungeheuerlicher Justizskandal bevor

Staatsanwaltschaft klagt LINKE-Stadträtin wegen Verwendung des Begriffs „Nazi“ an

Nach der überraschenden Verschiebung im Januar 2014 findet nunmehr am Dienstag, den 29. April, 9.30 Uhr, am Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, das spektakuläre Strafverfahren gegen die Stadträtin der Leipziger Linksfraktion Margitta Hollick statt. Frau Hollick soll am 20. Juni 2012 am Rande der Stadtratssitzung im Neuen Rathaus einen damaligen NPD-Stadtrat als „Nazi“ bezeichnet haben. Die Angeklagte erhielt ursprünglich einen Strafbefehl, in dem sie verpflichtet werden sollte, eine Geldstrafe von 1.600 Euro zu zahlen. Die Anklagebehörde, die Staatsanwaltschaft Leipzig, sieht mit der Verwendung des Begriffs „Nazi“ den Tatbestand der Beleidigung verwirklicht.

Bekanntlich hat der Bundesrat in seinem Beschluss vom 14. Dezember 2012 festgestellt, dass aufgrund vorliegender Unterlagen davon auszugehen ist, dass die NPD eine Partei ist, die eine antisemitische, rassistische und ausländerfeindliche Einstellung vertritt und mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt ist. Deshalb reichte der Bundesrat, damit auch der Freistaat Sachsen, am 3. Dezember 2013 einen NPD-Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht ein, mit dem die Verfassungswidrigkeit der NPD festgestellt werden soll.

Vor diesem politischen Hintergrund ist es nicht nur nach unserer Beurteilung die Anklageerhebung ein ungeheuerlicher juristischer und rechtspolitischer Skandal. Wir halten – ebenso wie beispielsweise die Bundeszentrale für Politische Bildung („Moderne Nazis – die NPD“ - www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/41866/moderne-nazis-die-npd) die Verwendung des Begriffes „Nazi“ zur Bezeichnung eines Parteimitgliedes bzw. parlamentarischen Funktionsträgers der NPD, insbesondere in der politischen Auseinandersetzung als Kommunalvertreter oder Parlamentarier selbstverständlich in jedweder Hinsicht für zulässig und legitim. Der Begriff ist im allgemeinen Sprachgebrauch die häufigste und gängigste Abkürzung für Mitglieder und Sympathisanten dieser verfassungsfeindlichen Partei. Erst vor wenigen Tagen hat der Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) im Stadtrat öffentlich die Annahme einer von der NPD initiierten Petition mit dem Hinweis abgelehnt, dass er von „Nazis“ derartige Materialien nicht annimmt.

Wir fragen daher die Staatsanwaltschaft Leipzig: wie soll man alternativ „Nazis“ nennen? Margitta Hollick, deren Vater während der Nazi-Zeit im Gefängnis saß, gehört angesichts dieser Prozessfarce unsere ganze Solidarität sowie umfängliche politische, juristische und finanzielle Unterstützung. Wir rufen die Mitglieder und SympathisantInnen unserer Partei sowie alle Leipziger AntifaschistInnen auf, diese Unterstützung am Dienstag zum Prozessauftakt ab 9 Uhr sicht- und hörbar vor Ort unter Beweis zu stellen.

  Dr. Volker Külow,                                                                                  MdL Sören Pellmann 

  Vorsitzender DIE LINKE. Leipzig                   Vorsitzender DIE LINKE. Fraktion im Stadtrat zu Leipzig 

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